3. 3.1 Der Beschwerdeführer monierte mit Strafanzeige vom 1. September 2021, dass die Verwandten seiner verstorbenen Frau die Beisetzung terrorisiert und versucht hätten, ihre Urne zu stehlen. Dieser «Terror» habe rund eine halbe Stunde gedauert und seine Frau habe deshalb nicht beigesetzt werden können. Die avisierte Polizei habe die Urne seiner Frau mitgenommen und der Gemeindeverwaltung übergeben. Das Verhalten der Verwandten seiner verstorbenen Frau aus Afrika sei beschämend und ehrverletzend. Seine Frau habe so ein Verhalten nicht verdient, weshalb die verantwortlichen Personen zu verfolgen und zu bestrafen seien.