____ hinsichtlich seiner Untersuchung/allfälliger Verletzungen; Einholung eines IRM-Gutachtens hinsichtlich der Frage der Selbstverletzung resp. der Verursachung der Verletzungen durch Dritteinwirkung bzw. Alter der Verletzung; förmliche Einvernahme des Beschuldigten) durchzuführen. Nach den ergänzenden Untersuchungshandlungen wird die Staatsanwaltschaft erneut zu prüfen haben, ob das Verfahren einzustellen oder beim zuständigen Gericht Anklage zu erheben ist.