Später hätten drei Polizisten die Türe geöffnet. Zwei Polizisten hätten ihn an den Händen gehalten und der dritte Polizist habe ihm mit dem Knie in den Oberschenkel gestossen und ihm einen Schlag ins Gesicht neben das Auge verpasst. Die Verletzungen seien eine Zeit lang sichtbar geblieben und er habe unerträglich vibrierende Beschwerden im Auge gehabt. 4.2 Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellungsverfügung damit, dass in Bezug auf den angeblichen Kniestoss, welcher gemäss Angaben des Beschwerdeführers einen Bluterguss zur Folge gehabt habe, keine objektiven Beweismittel vorhanden seien.