am 21. Oktober 2021, einen schriftlichen Wahrnehmungsbericht bezüglich das Ereignis vom 19. Januar 2020 zu erstellen. Ferner zog sie die beim Regionalgericht Bern- Mittelland befindlichen Akten des gegen den Beschwerdeführer geführten Strafverfahrens PEN 20 452 (BM 20 14133) wegen geringfügigen Diebstahls bei, insbesondere den entsprechenden Berichtsrapport sowie den Bericht zur Hafterstehungsfähigkeitsprüfung vom 19. Januar 2020.