Anschliessend habe er eine rote, schmerzhafte und geschwollene Stelle im Gesicht und einen bläulichen Bluterguss auf dem Oberschenkel gehabt. Nach der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den Beschuldigten wegen Tätlichkeiten, evtl. einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauchs zog die Staatsanwaltschaft die Fotos der erkennungsdienstlichen Erfassung, welche vom Beschwerdeführer anlässlich der vorläufigen Festnahme am 19. Januar 2020 erstellt worden waren, bei. Sie forderte das Bundesasylzentrum Bern am 16. April 2020 auf, den ärztlichen Kurzbericht einzureichen, welcher gemäss den Angaben des Beschwerdeführers erstellt worden war.