4. 4.1 Dem Strafverfahren liegt zusammengefasst folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschwerdeführer erstattete am 27. Januar 2020 auf dem Polizeiposten D.________ in Bern Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Tätlichkeiten, evtl. einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauchs. Er schilderte anlässlich