5 verfahrenserledigenden Entscheid der Staatsanwaltschaft ist lediglich dann beachtlich, wenn auf die Beschwerde eingetreten wird. Es rechtfertigt sich demgegenüber nicht anzunehmen, dass eine Beschwerde, auf welche gar nicht einzutreten ist, der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit bietet, einen verfahrenserledigenden Entscheid in Wiedererwägung zu ziehen.