2 2. Eventualiter sei dem Beschuldigten eine Frist anzusetzen, um eine Kostennote für seine Bemühungen im als gegenstandslos abzuschreibenden Beschwerdeverfahren einzureichen. 3. Verfahrensantrag: Der Beschwerdeführer sei im vorliegenden Beschwerdeverfahren sowie im weiteren Strafverfahren, sollte dieses wider Erwarten wieder aufgenommen werden, nicht länger als Zivilkläger zuzulassen.