1. Mit Verfügung vom 28. Juni 2023 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Tätlichkeiten, evtl. einfacher Körperverletzung, sowie Amtsmissbrauchs ein. Hiergegen erhob der Strafkläger C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 7. August 2023 Beschwerde. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung resp. Amtsmissbrauchs weiterzuführen und zur Anklage zu bringen.