Auf die frist- und – als Laieneingabe – knapp formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2.2 Der Streitgegenstand vor der Beschwerdekammer wird durch das Anfechtungsobjekt definiert und dementsprechend auch begrenzt. Das vorliegende Anfechtungsobjekt, die Verfügung vom 28. Juli 2022, befasst sich lediglich mit dem Nichteintreten auf das Wiederherstellungsgesuch.