Gleichentags erschien sie um 16:00 Uhr an der Loge der Staatsanwaltschaft und gab zusammengefasst an, den Termin verpasst zu haben, weil ihr Ex-Ehemann ihr mit dem Tode gedroht habe. Sie habe anschliessend ihren Sohn von der Kita abgeholt und in Sicherheit gebracht, weshalb sie den Zug nach Bern verpasst habe. 1.2 Mit Schreiben vom 23. Februar 2023 wies die Staatsanwaltschaft die Beschwerdeführerin auf die Möglichkeit eines Wiederherstellungsgesuchs hin und teilte ihr mit, dass ohne ein solches Gesuch bis am 18. März 2023 beabsichtigt werde, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten infolge Rückzug des Strafantrags einzustellen.