Nach erfolgter Einspracheerhebung am 8. April 2022 fand am 16. November 2022 die staatsanwaltschaftliche Einvernahme des Beschuldigten statt. Anschliessend wurden die Parteien mit Vorladung vom 8. Dezember 2022 zur Vergleichsverhandlung für den 16. Februar 2023, 14:00 Uhr, mit eventuell anschliessender Einvernahme der Privatklägerin vorgeladen. Trotz ordnungsgemässer Vorladung blieb die Beschwerdeführerin der Vergleichsverhandlung fern. Gleichentags erschien sie um 16:00 Uhr an der Loge der Staatsanwaltschaft und gab zusammengefasst an, den Termin verpasst zu haben, weil ihr Ex-Ehemann ihr mit dem Tode gedroht habe.