1. 1.1 Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland erliess am 22. März 2022 einen Strafbefehl gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Beschimpfung zum Nachteil von B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) sowie wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nach erfolgter Einspracheerhebung am 8. April 2022 fand am 16. November 2022 die staatsanwaltschaftliche Einvernahme des Beschuldigten statt.