Ein Wiederaufnahmegesuch wäre bei der Staatsanwaltschaft zu stellen (vgl. insoweit auch bereits die Ausführungen im Schreiben vom 8. August 2023). Schliesslich kann auch auf die Anträge betreffend «Information auf Stufen Gemeinde und Kanton» und «Aufarbeitung» mangels Zuständigkeit nicht eingetreten werden. Welche «rechtsmissbräuchlich getrennte» Verfahren zu vereinigen sind, wurde von der Beschwerdeführerin nicht weiter ausgeführt. Ein Antrag auf Vereinigung von Strafverfahren wäre zudem bei der zuständigen Verfahrensleitung der Strafverfahren zu stellen.