2 rechtliches Verfahren]), und weitere Anträge betreffend zivilrechtliche Angelegenheiten stellt (einstweilige Verfügung [Sistierung Eheschutzklage, Ungültigerklärung Mietvertrag Ehemann], Aufhebung der angeblichen Postulationsunfähigkeit im Zivilrecht) ist hierauf mangels Zuständigkeit nicht einzutreten. Die Beschwerdeführerin hat sich insoweit an die Staatsanwaltschaft (Einsprache gegen den Strafbefehl) resp. die zuständigen zivilrechtlichen Behörden (einstweilige Verfügungen) zu wenden.