4 2.6 Die Verfügung vom 20. Juli 2023 ist einlässlich begründet, enthält aber mit Blick auf die dargelegte bundesgerichtliche Rechtsprechung keine Ausführungen betreffend den bereits festgestellten Sachverhalt, sondern beschränkt sich auf die Wiedergabe der Anklageschrift und die mit dem dortigen Vorwurf im Zusammenhang stehenden rechtlichen Grundlagen. Alsdann skizziert die Gesuchsgegnerin die sich dem Gericht voraussichtlich stellenden Fragen wie folgt: Das Gericht wird also insbesondere zu prüfen haben,