Ihre mit Ihrer Verfügung vom 20. Juli 2023 direkte und in korrigierender Form erfolgende Aufforderung zur Anklageergänzung stellt hingegen aus Sicht der Verteidigung eine aktive Rolle dar, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung untersagt ist. Das Sachgericht darf nämlich die Anklagebehörde einerseits gerade nicht anweisen, wie die Anklage zu verbessern ist, oder andererseits, wie diese zu formulieren wäre, da dies mit der Rollenteilungsfunktion des Anklagegrundsatzes unvereinbar ist (vgl. dazu MEIER/VOSER, forum poenale 2023, Flexible Anklagen und anklagende Opfer?, S. 61 ff.).