je mit Hinweisen). Bei ganz offensichtlichem Anschein der Befangenheit steht die allfällige Verspätung eines Ausstandsgesuchs der Ausstandspflicht unter Umständen nicht entgegen (Urteil des Bundesgericht 1B_209/2022 vom 22. Dezember 2022 E. 2.1 mit weiteren Hinweisen). Auf das form- und fristgerecht eingereichte Ausstandsgesuch wird eingetreten. 1.3 Der Gesuchsteller begründet das Ausstandsgesuch wie folgt: Unter Verweis auf BGE 148 IV [recte: 124) Erw. 2.6.7 ist es dem Sachgericht untersagt, die Rolle der Anklage zu übernehmen. Im Gerichtsverfahren gilt grundsätzlich das lmmutabilitätsprinzip.