Mit Eingabe vom 31. Juli 2023 (vorab per Fax) stellte der Gesuchsteller, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, ein Ausstandsgesuch gegen die Gesuchsgegnerin. Mit Verfügung vom 2. August 2023 nahm diese zum Ausstandsgesuch Stellung und leitete dieses an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels wurde verzichtet.