Repetitiv bringt der Anzeiger in abstrakter Art und Weise vor, der Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern sei rechtswidrig, fehlerhaft, unlogisch und aktenwidrig. Dieser würde gegen Menschenrechte verstossen und/oder die Richter hätten den angeblich erwiesenen Sachverhalt absichtlich verschwiegen, um die angeblich rechtswidrigen Entscheide anderer Behörden zu schützen. Näher werden diese Behauptungen in der Strafanzeige allerdings nicht begründet. Auch wird in der Anzeige nicht dargelegt, inwiefern konkret Straftatbestände erfüllt sein sollten. Insgesamt ist nicht erkennbar, welches strafrechtlich relevante Verhalten Oberrichter A.______