Die vorliegend zu beurteilende Anzeige hat weitschweifige und repetitive Ausführungen zum Inhalt, welche nur schwerlich erkennen lassen, welche Straftaten dem Beschuldigten konkret vorgeworfen werden. Soweit erkennbar, macht der Anzeigeerstatter geltend, der Beschluss des Obergerichts des Kantons vom 15. Dezember 2021 (und darüber hinaus wohl weitere Verfügungen und Urteile der Berner Justiz) sei falsch bzw. handle es sich dabei um Rechtsverweigerung. Die Richter hätten willkürlich