2 Gleichermassen ist die Beschwerdekammer in Strafsachen auch nicht zur Beurteilung einer Dienstaufsichtsbeschwerde zuständig, zumal denn auch nicht ersichtlich ist, ob sich diese gegen den fallverantwortlichen Staatsanwalt, den leitenden Staatsanwalt und/oder den Beschuldigten richtet. Auf eine entsprechende Rückfrage und anschliessende Weiterleitung der Eingabe an die entsprechende Behörde kann mit Blick auf den Ausgang des Verfahrens auch insoweit verzichtet werden. Einer der diversen Titel der Beschwerde lautet «Rechtsverweigerungsrüge».