382 Abs. 1 StPO). Auf die als Laieneingabe knapp form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist – unter Vorbehalt des Nachstehenden – einzutreten. 2.2 Soweit der Beschwerdeführer Anzeige gegen den fallverantwortlichen Staatsanwalt einerseits und den leitenden Staatsanwalt andererseits wegen Amtsmissbrauchs, Betrugs, Verleumdung, einfacher Körperverletzung etc. erstatten will, ist hierauf nicht einzutreten.