Verfahrenshandlung zum Leid von B.________» (Anzeige des Beschwerdeführers vom 14. Januar 2022 S. 1) nicht an die Hand. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 14. Januar 2023 Beschwerde. Er stellte sinngemäss den Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten zu eröffnen. Zudem ersuchte er um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren.