2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Beschwerdeführerin 1, bestimmt auf CHF 1’000.00, werden ihr zur Bezahlung auferlegt. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens des Beschwerdeführers 2, bestimmt auf CHF 1’000.00, werden ihm zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet. 5. Die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht legen die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt D.________ am Ende des Verfahrens fest.