(nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin). Mit Verfügung vom 31. Januar 2023 (nachträglich verurkundet) wurde das Strafverfahren, beschränkt auf den Straftatbestand des Betrugs, auf C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer 2; mit der Beschwerdeführerin 1: die Beschwerdeführenden) ausgedehnt. Mit Verfügung vom 18. Juli 2023 ordnete die Staatsanwaltschaft an, dass das Verfahren gegen den Beschuldigten 3 von demjenigen gegen die Beschwerdeführerin 1 und den Beschwerdeführer 2 abgetrennt und unter der Verfahrensnummer BM 21 30088 separat weitergeführt wird. Dagegen erhoben die Beschwerdeführerin 1, privat verteidigt durch Rechtsanwältin B.___