2. Wenn eine einfache RECHTSSACHE nicht binnen 3 Monaten erledigt wird, liegt eine Verschleppung vor. Daran ändert sich nichts wenn angebliche Voruntersuchungen durch die Polizei keine eindeutigen Beweise für ein Verfahren vorliegen. Insbesondere dann nicht wenn diese Voruntersuchungen SCHLUDRIG und UNOBJEKTIV durchgeführt wurden, - wenn übehaupt. 3. Da eine Bearbeitungszeit von über 6 Monaten als zu Lang gelten, ist meine Anzeige berechtigt und begründet genug um ein Verfahren zu eröffnen. 4. Alles andere wäre ein AMTS und RECHTSMISSBRAUCH.