3. Mit Eingabe vom 7. Juni 2023 erhob der Beschwerdeführer Strafanzeige gegen «Bundesparlament, Parlamentsdienst» wegen «Untätigkeit, Verschleppung usw.». Seine Vorbringen werden in der angefochtenen Verfügung wie folgt zusammengefasst: A.________ bezieht sich in seiner Anzeige vom 07.06.2023 auf von ihm an die Parlamentsdienste adressierte Schreiben vom 14.12.2022 sowie vom 27.01.2023. Darin hatte er die Aufhebung der Immunität diverser Richterinnen und Richter gefordert. In der Anzeige vom 07.06.2023 fordert er diese Aufhebung gestützt auf die Grundrechte Rechtsgleichheit und das geltende Recht erneut.