Es reicht nicht aus, im Wesentlichen ausschliesslich auszuführen, dass sich OCGs «erfahrungsgemäss» fremder oder falscher Identitäten bedienten und die IP-Adressen bei deren Erhalt «erfahrungsgemäss» schon wieder zu alt seien. Vielmehr muss aufgezeigt werden, dass von den Strafverfolgungsbehörden bereits diverse diesbezügliche Anfragen bei den Betreibern der Plattformen der Socialmedia-Accounts (Discord, Youtube, LinkedIn, Instagram, Telegram etc.), bei welchen es im Übrigen keines Rechtshilfeverfahrens mit Dubai bedarf, erfolglos verlaufen sind. Dies wurde vorliegend nicht gemacht.