Eine schweizerische Niederlassung habe nicht aufgefunden werden können. Auch weitere Abklärungen zum Cashflow dürften wenig erfolgsversprechend sein, da diese gegebenenfalls nur zu einer weiteren Fake- Identität oder im besten Fall zu Money Mules führen würden. Gleichermassen wurden auch in der oberinstanzlichen Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft – nach einer Anfrage bei der Kantonspolizei Bern – lediglich in allgemeiner Weise Ausführungen hinsichtlich der Vorgehensweise von OCGs (Organised Crime Group) im Online-Analgebetrug (Boiler Room Scam) gemacht (fremde oder falsche Identitäten; Verteilung der Daten auf zahlreichen Servern bei unterschiedlichen Hosting-Providern;