___ mit Angabe der entsprechenden Internetseite, auf welcher weitere Kommunikationsportale und soziale Medien aufgeführt sind. Im Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 24. Mai 2023 wurde im Wesentlichen in allgemeiner Weise ausgeführt, dass das vorliegend angezeigte Vorgehen dem bekannten Phänomen «Online Anlagebetrug» entspreche und es die Täterschaft bestens verstehe, ihre wahre Identität zu verschleiern. Es würden VPN, Proxyserver etc. genutzt. Anfragen bei solchen Anbietern zu detaillierteren Kundenangaben seien in der Regel nur zielführend, wenn diese zeitnah erfolgten.