Die Kantonspolizei Bern nahm im Anzeigerapport vom 11. Mai 2023 keine Stellung zu weiteren möglichen Ermittlungsmassnahmen, obwohl der Beschwerdeführer bereits anlässlich seiner Einvernahme vom 29. Dezember 2022 insbesondere das Dokument «Legal Structures» eingereicht und die Kantonspolizei Bern mit E-Mails vom 6. Februar 2023 und 12. April 2023 über die E-Mails von B.________ vom 3. Februar 2023 und 11. April 2023 informiert hatte. In diesen E-Mails war die Rede von einem neuen Projekt namens D.________ mit Angabe der entsprechenden Internetseite, auf welcher weitere Kommunikationsportale und soziale Medien aufgeführt sind.