Diese Person muss Zugang zum Aktienbuch sowie zum Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen gemäss Art. 697l OR haben, soweit dieses Verzeichnis nicht durch einen Finanzintermediär geführt wird. Zum Zeitpunkt, als C.________ als Verwaltungsratspräsident der I.________ AG und der J.________ AG fungierte, war Q.________ mit Wohnsitz in R.________(Örtlichkeit in der Schweiz) (bis 17. Mai 2022) resp. K.________ mit Wohnsitz in S.________(Örtlichkeit in der Schweiz) (ab 5. Oktober 2022) als Sekretär (Nichtmitglied) mit Einzelunterschrift der I.________ AG und der J.________ AG im Handelsregister des Kantons Schwyz eingetragen.