Aus den vorliegenden Akten ergibt sich indes, dass bezüglich des inkriminierten Online- Anlagebetrugs zum Nachteil des Beschwerdeführers noch weitere Ermittlungsansätze resp. Anknüpfungspunkte in Bezug auf die Identität der derzeit unbekannten Täterschaft vorliegen. So hat der Beschwerdeführer anlässlich seiner Anzeigeerstattung vom 29. Dezember 2022 die am 27. Dezember 2022 mit einem angeblichen B.________-Mitarbeitenden («L.________») getätigte englischsprachige Chat-Konversation (inkl. angeforderter «Legal Structure») eingereicht. In der «Legal Structure» von B.________ werden drei Unternehmungen (M.________, N.__