_, b.________, a.________ und g.________ (E-Mail-Header- Analyse), soweit die Analyse positiv war, ergeben, dass die E-Mails von öffentlichen IPs aus E.________(Örtlichkeit) (Lettland), F.________(Örtlichkeit) (USA) und G.________(Örtlichkeit) (Russland) abgehend sein dürften (vgl. S. 3 des Anzeigerapports). Eine Ermittlung der Identität der mutmasslichen Täterschaft gestützt auf diese IP-Adressen dürfte angesichts dessen schwierig sein. Aus den vorliegenden Akten ergibt sich indes, dass bezüglich des inkriminierten Online- Anlagebetrugs zum Nachteil des Beschwerdeführers noch weitere Ermittlungsansätze resp.