(richtig: B.________) habe dagegen regelmässig über die schwierige Situation der Unternehmung und die Entwicklung des neuen Teams unter dem Namen D.________ berichtet. Er habe die Kantonspolizei Bern fortlaufend über die Aktivitäten von B.________ informiert (Mitteilungen von B.________ vom 3. Februar und 11. April 2023, wonach ein Teil der noch vorhandenen Kryptowährungen an die Kunden verteilt würden; Live-Videos von C.________ auf Youtube am 28. Dezember 2022 und 1. August 2023).