_) sei seines Erachtens nicht das Werk einer kriminellen Organisation. Es handle sich hierbei vielmehr um ein schnell gewachsenes Startup, welches vom plötzlichen Fall der Kryptowährung hart getroffen worden sei. B.________ habe in der Hoffnung, dass sich der Kryptowährungsmarkt wieder erhole, hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung der getätigten Investitionen (Verluste) gelogen. Letztlich habe die Plattform ihre Aktivität einstellen müssen, wobei – und dies sei der Fehler – nicht Konkurs angemeldet worden sei.