3.7 In den abschliessenden Bemerkungen erwidert der Beschwerdeführer, er habe bereits anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 29. Dezember 2022 das Dokument «legal_structure_B.________.pdf» vom 28. Dezember 2022 eingereicht, in welchem von einem Vertreter der B.________ detailliert deren Struktur in den verschiedenen Ländern beschrieben worden sei. In diesem Dokument seien zwei Unternehmungen genannt worden, welche in einem Handelsregister der Schweiz eingetragen seien (I.________ AG und J.________ AG). Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der I.________ AG und der J.________ AG sei C.___