Durch den Schreibenden wurde deshalb die FINMA am 18.08.2023 telefonisch kontaktiert. Dabei stellte sich heraus, dass die FINMA nie einen entsprechenden Antrag der B.________ erhalten habe. Dies sei auch gar nicht möglich, da diese Firma in der Schweiz über keinen Handelsregistereintrag verfüge. Die FINMA habe B.________ am 6 06.07.2022 lediglich auf die Warnliste «Warnung vor möglicherweise unerlaubt tätigen Anbietern» aufgenommen.»