Dies und der ständige Wechsel der Serverinfrastruktur und die verwendeten Verschleierungs- und Verschlüsselungstechniken (VPN, Proxyserver, TOR etc.) erschwerten den Ermittlungsbehörden ihre Arbeit in besonderem Masse. Ferner dauerten eingeleitete länderübergreifende Rechtshilfemassnahmen erfahrungsgemäss länger, sodass vielversprechende Spuren nach deren Eintreffen nur wenig oder gar kein Potenzial mehr zur Weiterverfolgung böten. Dementsprechend lasse sich die hinter den OCG stehende Täterschaft nur in den seltensten Fällen identifizieren. Zu den spezifisch durch den Beschwerdeführer in seiner Beschwerde vorgebrachten Punkten führte Herr H.________ folgendes aus: