Ein internationales Rechtshilfeersuchen nach Dubai ist mit Blick auf den Rechtshilfeführer des Bundesamtes für Justiz alles andere als aussichtsreich (Warnung: SEHR SCHWIERIG). Selbst wenn einem entsprechenden Gesuch stattgegeben würde, ist aufgrund des beschriebenen Tatvorgehens nicht damit zu rechnen, dass diese Angaben und die weiteren Ermittlungen zur Täterschaft führen würden. 6. Bezüglich der in der Beschwerde vom 27. Juli 2023 geltend gemachten Ermittlungsansätze ergab eine Anfrage bei der Kantonspolizei Bern, H.________, dass auch diese nicht erfolgsversprechend sind (vgl. E-Mail von H.________ vom 21. August 2023).