Es sollte möglich sein zurückzuverfolgen, welche Personen die Anträge bei der FINMA gestellt hätten. Die mangelnde Ernsthaftigkeit, mit welcher seine Eingaben behandelt würden, enttäusche ihn. Der Fall sei wieder aufzunehmen und schnell und gründlich zu bearbeiten. 3.6 Die Generalstaatsanwaltschaft hält hinsichtlich der Beschwerde Folgendes fest: 5. Die Kantonspolizei Bern führte entgegen den Ausführungen in der Beschwerde umfassende Abklärungen und Ermittlungen durch. Ein internationales Rechtshilfeersuchen nach Dubai ist mit Blick auf den Rechtshilfeführer des Bundesamtes für Justiz alles andere als aussichtsreich (Warnung: