_ habe keine positive Analyse ergeben. Die Kantonspolizei Bern merkte abschliessend an, die Höhe des tatsächlichen Deliktsgutsbetrags sowie die Strafbarkeit könne aufgrund des komplexen Sachverhalts nicht abschliessend definiert werden. 3.3 Im Nachtrag vom 24. Mai 2023 hielt die Kantonspolizei Bern u.a. Folgendes fest: 3. Technische Spuren