Schliesslich habe «C.________» über ein neues Projekt informiert, das er gerade aufbaue. Mit E-Mail vom 10. Februar 2023 teilte der Beschwerdeführer der Kantonspolizei Bern mit, dass er von B.________ BUSD von umgerechnet USD 6’300.00 zurückerstattet erhalten habe. Am 12. April 2023 leitete der Beschwerdeführer der Kantonspolizei Bern eine weitere E-Mail von B.________ vom 11. April 2023 weiter, in welcher zusammengefasst ausgeführt wurde, dass das Ex-B.________-Team ein neues Projekt namens D.________ (https://www.f.________) sowie ein neues Team lanciert habe. Die nächste Verteilung der Vermögenswerte werde Ende Juni sein.