3. 3.1 Am 29. Dezember 2022 erstattete der Beschwerdeführer auf der Polizeiwache Waisenhausplatz in Bern gegen unbekannt Strafanzeige wegen Betrugs (Cybercrime/Online-Anlagebetrug), angeblich begangen in der Zeit vom 1. April resp. 1. Juni 2022 bis 27. Dezember 2022. Er machte an der gleichtägigen polizeilichen Einvernahme zusammengefasst geltend, er habe am 12. Januar 2022 ein erstes Konto sowie etwas später zwei weitere Konti auf der Plattform B.________ eröffnet, nachdem er vorgängig nach einer guten Krypto-Investmentplattform recherchiert gehabt habe und die besagte Plattform im Internet als seriös beschrieben worden sei.