1. Mit Verfügung vom 15. Juni 2023 (Zustellung: 24. Juli 2023) eröffnete die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen Betrugs zum Nachteil des Straf- und Zivilklägers A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer; Ziff. 1) und sistierte die Untersuchung gleichzeitig (Ziff. 2). Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 27. Juli 2023 Beschwerde. Er stellte sinngemäss den Antrag, Ziff. 2 der angefochtenen Verfügung sei aufzuheben und die Ermittlungen seien weiterzuführen.