Die angeordnete vorzeitige Verwertung der Kryptoguthaben des Beschwerdeführers erweist sich zur Werterhaltung somit notwendig. 6.2.5 Soweit der Beschwerdeführer moniert, dass die Staatsanwaltschaft nicht prüfe, ob eine vorzeitige Verwertung der Kryptoguthaben zurzeit im Interesse des Beschwerdeführers und des Staates liege, ist daran zu erinnern, dass die Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung nicht umschreibt, wann bzw. in welcher Frist die Umwandlung zu erfolgen hat. Wie das Bundesgericht in seinem Leitentscheid