Zwar trifft es zu, dass der Beschwerdeführer in unterschiedliche Kryptowährungen investiert hat, so dass gewisse Kursschwankungen möglicherweise abgefangen werden könnten. Zu beachten ist jedoch, dass der Beschwerdeführer im Jahr 2021 EUR 24'000.00 und im Jahr 2023 CHF 14'400.00 in Kryptowährungen investiert hatte (vgl. Information Request der Kantonspolizei Bern an Binance vom 6. Juli 2023 sowie die Kontoauszüge der Berner Kantonalbank per 28. Februar 2021, 30. April 2021, 31. Mai 2021 und 31. Mai 2023). Als die Staatsanwaltschaft am 24. Juli 2023 (75’000’000.85 PEPE [Pepe]; 5'184'762.09 FLOKI [FLOKI]; 44'440.842 XRP [Ripple];