266 Abs. 5 StPO grundsätzlich zulässig sind, wird vom Beschwerdeführer zu Recht nicht bestritten. Soweit er indes vorbringt, dass im konkreten Fall keinerlei Anhaltspunkte für einen drohenden Wertverlust bestünden, ist dem mit der Generalstaatsanwaltschaft entgegenzuhalten, dass bereits der Kryptomarkt als solcher äusserst volatil ist. Der Wert einer Kryptowährung ergibt sich durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage an führenden Kryptobörsen. Die Kryptopreise werden von verschiedenen Faktoren wie der aktuellen Marktstimmung, wichtigen Schlagzeilen, bedeutsamen Ankündigungen und regulatorischen Änderungen beeinflusst.