Auch prüfe die Staatsanwaltschaft nicht, ob eine Umwandlung der Kryptoguthaben zurzeit in seinem und im Interesse des Staates liege. Zumal die Umwandlung der Kryptoguthaben in Bitcoin und danach in Schweizer Franken unzulässig sei, erübrige sich ein Transfer auf das Konto der Kantonspolizei bei Binance.